Allgemeine Geschäftsbedingungen EVZ Gastro AG

 

1. Einleitung

«Seit 2019 verbinden wir sportliche, unternehmerische und gesellschaftliche Highlights mit kulinarischen Erlebnissen auf höchstem Niveau» Als Tochtergesellschaft der EVZ Holding AG betreibt die EVZ Gastro die Gastronomie in der BOSSARD Arena, welche das VIP-Restaurant «Legends Club», die VIP Logen und Event Corner, die erste «Dine & View Terrasse» der Schweiz, sämtliche Verkaufsstände sowie unser täglich geöffnetes Aushängeschild die «67 Sportsbar» beinhaltet. Des Weiteren gehören das gemütliche Fondue Chalet Zug und der Burgerstand «Kolins Kitchen» in der Markthalle im Freiruum zum abwechslungsreichen Portfolio. Sämtliche Anlässe in aber auch ausserhalb der BOSSARD Arena, wie Geburtstage aber auch Generalversammlungen, werden von «Blueline Catering & Events», dem neuen Geschäftsbereich der EVZ Gastro AG, angeboten und koordiniert. So deckt die EVZ Gastro AG – von der Matchverpflegung, über Grossanlässe bis hin zum gehobenen VIP-Service – alle Facetten der Gastronomie ab.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der EVZ Gastro AG (nachfolgend EVZ Gastro) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend Produkte) der EVZ Gastro. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit EVZ Gastro geschäftliche Beziehungen pflegt.

2. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Produkte oder Dienstleistungen, welche die EVZ Gastro anbietet. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB der EVZ Gastro. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die EVZ Gastro hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.blueline-catering.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei der EVZ Gastro bezogen werden.

3. Leistungen der EVZ Gastro

Die EVZ Gastro erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig gemäss diesen AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Die EVZ Gastro ist bestrebt, ihren Kunden ständig den besten Service anzubieten.

4. Preisangaben

Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preise in Euro (€) auf Kassenbelegen und Rechnungen sind nur als Indikation und können entsprechend nicht als Zahlungsmittel verwendet werden.

Die EVZ Gastro kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.

5. Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, der EVZ Gastro die verbindliche Teilnehmerzahl für die Veranstaltung spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:

  • Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
  • Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.
  • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

6. Annullationsbedingungen

Bestellungen und Reservationen bei der EVZ Gastro sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht der EVZ Gastro AG zuzurechnen sind und für welche die EVZ Gastro nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält die EVZ Gastro den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

  • Absage der Veranstaltung 0 – 3 Tage vor dem Termin: 70% gemäss Auftragsbestätigung
  • Absage der Veranstaltung 4 – 14 Tage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung
  • Absage der Veranstaltung 14 – 28 Tage vor dem Termin: 30% gemäss Auftragsbestätigung

Im Falle der Durchführung einer gleichwertigen (Leistungsumfang) Veranstaltung durch Dritte während des vereinbarten Zeitraums entsteht dem Gast lediglich eine Umtriebs Entschädigung von 3 – 10 % (je nach Fristigkeit der Annullierung). Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Restaurant durch, so werden 80% des verbuchten Rechnungsbetrages/Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.

7. Vertragsabschluss

Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die per Offerte oder E-Mail offeriert werden, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer mit Vorbehalt einer Lieferungsmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Zahlungsvorgang, im Geschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung bzw. Reservierung aufgibt.

8. Verlängerung des Anlasses

Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die EVZ Gastro zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die EVZ Gastro AG kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren. Für jede weitere Stunde nach Mitternacht wird CHF 250 pro Stunde verrechnet.

Die EVZ Gastro hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

9. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort fällig und alle Lieferungen und Dienstleistungen gestoppt. Die EVZ Gastro hält sich das Rücktrittsrecht vor. Diese Vertragsauflösung tritt automatisch und ohne Vorankündigung nach acht Tagen in Kraft, nachdem die EVZ Gastro dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen.

Zusatzbestimmung Legends Club: Bei Reservierungen im Legends Club während Spieltagen gilt ausdrücklich die Personenzahl, welche bei der Reservierung angegeben wurde. Pro nicht erschienene Person wird eine Stornogebühr von CHF 50.00 erhoben bzw. auf der EVZ Gastro Membercard belastet.

10. Umtausch und Rückgabe

Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten, Wertgutscheinen und Dine & View Tickets sind grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit der EVZ Gastro kann ein Umtausch oder eine Rückgabe erfolgen. Produkte und Dienstleistungen, die speziell für den Kunden bestellt wurden sowie bereits geleistete Arbeitsstunden sind von der Rückgabe oder Umtausch gänzlich ausgeschlossen.

11. Lieferung

Gesendete Tickets sind nach Empfang sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Allfällige Fehler sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Sendung und / oder spätestens 3 Tagen vor Anlassbeginn an der EVZ Gastro mitzuteilen. Alle Lieferungen von der EVZ Gastro sind grundsätzlich versandkostenfrei. Die EVZ Gastro behält sich das Recht vor, bei Sendungen an ausländische Destinationen die zusätzlichen Portokosten in Rechnung zu stellen.

12. Warenrücksendungen

Falls der Kunde Waren an die EVZ Gastro zurücksenden will, erfolgt diese auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden an den jeweils von der EVZ Gastro bekannt gegebenen Rücksendeort. Der Rücksendung muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden.

13. Haftung und Verhalten

Der Aufenthalt in der BOSSARD Arena, insbesondere in den Räumlichkeiten der EVZ Gastro, erfolgt auf eigene Gefahr. Im Besonderem auf der Dine & View Terrasse anerkennt der Halter des Tickets die Weisungsbefugnis der Ordnungskräfte des Veranstalters. Zudem gelten auf der Dine & View Terrasse die Stadionordnung der BOSSARD Arena. In der BOSSARD Arena und / oder die Räumlichkeiten der EVZ Gastro werden keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt. Das Personal kann für die Altersprüfung einen gültigen Ausweis verlangen. Es ist allen Besuchern und Kunden der EVZ Gastro untersagt eigenmitgebrachte Waren, während des Aufenthalts in die Räumlichkeiten der EVZ Gastro, zu konsumieren.

Neben der BOSSARD Arena betreibt die EVZ Gastro entweder im eigenen Auftrag oder im Auftrag von Veranstaltern oder Auftraggebern Gastronomien. Hier gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Auftraggeber. Die EVZ Gastro schliesst somit sämtliche Haftungen vollumfänglich aus. Explizit erfolgt auch hier der Aufenthalt auf eigene Gefahr. Das Verhalten ist den Anforderungen des Veranstalters bzw. Auftraggebers anzupassen. Der Alkoholausschank an Kinder und Jugendliche unterliegt den behördlichen Vorgaben und wird strikt durch die EVZ Gastro umgesetzt. Dazu kann eine Altersüberprüfung durch das Personal durchgeführt werden. Die EVZ Gastro behält sich das Recht vor eigenmitgebrachte Speisen und Getränke in den jeweiligen Gastronomien auszubedingen.

14. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- /Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

15. Datenschutz

Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die EVZ Gastro speichert keine Daten von Kreditkarten. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der Firma einverstanden. Die Online-Übertragung der Kreditkarten Informationen erfolgt verschlüsselt über ein 128 Bit SSL Zertifikat, was einen sicheren Zahlungsvorgang garantiert.

16. Epidemie, Pandemie, Notrecht

EVZ Gastro AG hält sich an die Vorschriften/Massnahmen des Bundesrats und des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Bei einem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot wird der Event kostenlos verschoben. Das neue Datum wird der EVZ Gastro AG innerhalb Jahresfrist mitgeteilt.

Bei einer Annullation des Events gelten die Annullationsbedingungen wie folgt:

  • Absage der Veranstaltung 0 – 3 Tage vor dem Termin: 70% gemäss Auftragsbestätigung
  • Absage der Veranstaltung 4 – 14 Tage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung
  • Absage der Veranstaltung 14 – 28 Tage vor dem Termin: 30% gemäss Auftragsbestätigung

17. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht von der EVZ Gastro selbst erbracht werden, so handelt die EVZ Gastro lediglich als Vermittler.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen in Räumlichkeiten der EVZ Gastro, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die EVZ Gastro.

18. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Zug, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist am Sitz der EVZ Gastro.